Energieausweis fürs Haus
Am 1. Oktober ist die neue Energiesparverordnung in Kraft getreten. Damit ist es amtlich: Auch ältere Gebäude benötigen nun einen „Perso“. Der Ausweis fürs Haus gibt über die Energieeffizienz Auskunft – ähnlich übersichtlich wie die bunten und nach dem Alphabet unterteilten Verbrauchsnachweise an Kühlschränken. Häuser, die bis 1965 errichtet wurden, sind ab dem 1. Juli 2008 ausweispflichtig. Bei jüngeren Bauten und Nichtwohngebäuden wie Werkstätten, Bürogebäuden, Hotels und Gaststätten dürfen die Eigentümer noch bis zum 1. Januar 2009 warten.
Welche Gebäude brauchen einen Pass?
Doch nicht jedes Gebäude benötigt einen Ausweis. Der Energiepass muss nur dann vorliegen, wenn das Gebäude verkauft oder neu vermietet wird. Unternehmer oder Privatpersonen, die ihr Haus selbst nutzen oder bewohnen, brauchen das Dokument also auch in Zukunft nicht. Ein Energiepass kann allerdings dabei helfen, Sanierungspotenzialen auf die Schliche zu kommen.
Zwei Arten: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
Es gibt zwei Arten von Energiepässen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Für den Bedarfsausweis stellt ein Fachmann Informationen zum energetischen Zustand eines Gebäudes zusammen – also beispielsweise über die Isolierung von Wänden und Fenstern. Aus diesen Daten lässt sich anschließend die energetische Güteklasse des Hauses bestimmen. Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe eines Energieverbrauchkennwerts, der sich aus der Heizkostenabrechnung ergibt.
Einjährige Übergangsregelung
Welchen Ausweis Eigentümer brauchen, hängt von der Art und dem Alter des Gebäudes ab. Bis zum 30. September 2008 existiert allerdings noch eine Übergangsregelung. Während dieser Zeit gibt es eine uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen den beiden Varianten. Danach gilt:
- Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1965 errichtet wurden: bedarfsorientierter Energieausweis.
- Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die zwischen 1965 und 1977 gebaut wurden: bedarfsorientierter Energieausweis.
- Für alle anderen gilt: Wahlfreiheit zwischen bedarfsorientiertem und verbrauchsorientiertem Energieausweis.
Egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Der „Perso“ fürs Haus ist zehn Jahre gültig.
Vergleichsmöglichkeiten zwischen Gebäuden
Ob ein verbrauchsorientierter oder ein bedarfsorientierter Ausweis besser ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Immobilienbesitzer, die sich zwischen beiden Arten entscheiden können, sollten sich von einem Fachmann beraten lassen. Für beide Ausweistypen sprechen gute Gründe. Der Verbrauchsausweis lässt sich in der Regel schneller erstellen, da er vom Schreibtisch aus berechnet wird. Der Vorteil beim Bedarfsausweis liegt darin, dass er die energetische Qualität einer Gewerbeimmobilie unabhängig von Standort, Witterung und dem individuellen Nutzerverhalten dokumentiert. Dadurch lassen sich Gebäude im Hinblick auf ihre Energieeffizienz miteinander vergleichen. Das ist besonders für potenzielle Käufer oder Mieter einer Immobilie vorteilhaft.
Ausstellen eines Ausweises nur mit Zulassung
Ausstellen dürfen das Dokument nur bestimmte Berufsgruppen, die eine Zulassung erworben haben. Dazu zählen beispielsweise Bauingenieure, Architekten, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater im Handwerk und ausgebildete Energieberater. Langfristiges Ziel des Ausweises ist, den Energieverbrauch zu senken und die Emission von Treibhausgasen im Gebäudebereich zu reduzieren.
Quelle: TÜV Rheinland