Als Neubau bezeichnet man einGebäude, das vor kurzem neu errichtet oderrekonstruiert wurde.

In Bezug auf die Sanierung vorhandener Gebäude und deren baurechtlich garantiertem Bestandsschutz ist die Begriffsdefinition für einen „Neubau“ von nicht unerheblicher Bedeutung.

Von Seiten der Vertreter des öffentlichen Baurechtswird der Begriff meistens recht eng in der Weise ausgelegt, dass es sich dann um einen Neubau handelt, wenn bei einem Umbauvorhaben oder einer Gebäudesanierung wesentliche Teile der Bausubstanz insbesondere tragende Bauglieder in veränderter Form neu errichtet werden. Als untere Grenze für den Schutz des Bestandes wird ein Anteil von mindestens 50 % der vorhandenen Bausubstanz angenommen, oftmals darf der Neubauanteil aber nicht mehr als 40 % betragen. Hierbei ist von zentraler Bedeutung, worauf sich diese prozentualen Anteile beziehen.

Wird beispielsweise der vorhandene Dachraum eines fünfgeschossigenAltbauszu Wohnzwecken umgebaut und zu diesem Zweck der gesamteDachstuhlmit veränderter Kubatur 25 cm höher neu errichtet, so bedeutet das für den umzubauenden Gebäudeteil „Dachstuhl“ einen Neubauanteil von 70 %; bezieht man denUmbauaber auf das gesamte Gebäude, liegt der Neubauanteil bei höchstens 20 %.

Betroffen von der Auslegung dieser Anteile und der Art einer Baumaßnahme im Bestand sind wesentliche baurechtliche Bestimmungen, wie die zulässigeAbstandsfläche, und die bautechnische Ausbildung raumbegrenzender Bauteile, wieWändeundDecken. Während im Altbau dieHolzbalkendeckeunter den Bestandsschutz fällt muss bei einem Neubau von Wohnräumen die Geschossdecke den Anforderungen desBrandschutzesgenügen und F-90-Qualität aufweisen. Dies erfordert vollkommen andereBaukonstruktionen.

Quelle: Wikipedia

 
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